Das Wichtigste ohne Juristendeutsch
- Du kannst eine Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen und optionaler Verbesserung, Werbung oder Statistik widersprechen.
- Ein Datenbanktreffer ist keine Verurteilung. Betroffene können eine Zuordnung bestreiten und Belege einreichen.
- Während einer ernsthaften Prüfung soll eine umstrittene Zuordnung als «bestritten» beziehungsweise «in Prüfung» kenntlich gemacht werden.
- Wir berücksichtigen sowohl den Schutz vor Betrug als auch Persönlichkeit, Reputation und Rechte der betroffenen Seite.
- Eine begründete Antwort erfolgt grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen.
Welche Anliegen hierher gehören
- Widerruf der freiwilligen anonymisierten Verbesserungsteilnahme
- Widerspruch gegen optionale Statistik, Personalisierung oder Werbung
- Unterlassung oder Einschränkung einer nicht zwingend erforderlichen Datenbearbeitung
- Bestreiten einer falschen Risiko-, Kampagnen- oder Betrugszuordnung
- Korrektur unrichtiger Telefonnummern, Domains, IBANs, Namen, Quellen oder OCR-Daten
- menschliche Überprüfung eines automatisiert erzeugten Ergebnisses
Einwilligung widerrufen
Ein Widerruf gilt für die Zukunft. Eine bis dahin rechtmässige Bearbeitung wird dadurch nicht automatisch unrechtmässig. Soweit die Oberfläche eine Einstellung anbietet, kannst du sie dort sofort ändern; andernfalls genügt eine E-Mail.
Notwendige Sicherheits-, Sitzungs- oder Vertragsschritte können nicht immer deaktiviert werden, ohne die betroffene Funktion zu beenden. Wir erklären in diesem Fall, warum die Bearbeitung nötig ist und welche Alternative besteht.
Falsche Datenbankzuordnung bestreiten
Nenne den betroffenen Indikator möglichst genau, aber teile sensible Werte nur über einen von uns bestätigten sicheren Weg. Erkläre, weshalb die Zuordnung falsch, veraltet oder missverständlich ist und welche überprüfbaren Belege dies stützen.
- Fall- oder Trefferreferenz
- Art des Indikators: Domain, URL, Telefonnummer, E-Mail, IBAN, Wallet, Firma oder anderes
- konkreter beanstandeter Aussage- oder Statuspunkt
- sachliche Begründung und Datum
- Links zu offiziellen, unabhängigen oder sonst überprüfbaren Belegen
- gewünschte Massnahme: korrigieren, als bestritten markieren, einschränken oder löschen
Wie die Prüfung abläuft
- Eingang dokumentieren und Missbrauchsschutz durchführen
- umstrittene Zuordnung bei hinreichend konkreter Beanstandung als «in Prüfung» kennzeichnen
- Quelle, Alter, Unabhängigkeit, technische Merkmale und Gegenbelege prüfen
- Einzelmeldungen nicht wie bestätigte offizielle Belege behandeln
- bei erheblicher Auswirkung menschliche Entscheidung und Vier-Augen-Prüfung einsetzen
- Änderung mit Grund und Versionsverlauf dokumentieren
- begründetes Ergebnis an die antragstellende Seite mitteilen
Ausgewogene Interessenabwägung
Ein Widerspruch führt nicht automatisch zur Entfernung jeder Warnung. Wir berücksichtigen das Schutzinteresse potenzieller Opfer, Quellenqualität, Aktualität, Beweislage, Schwere des Risikos sowie Persönlichkeit und wirtschaftliche Interessen der betroffenen Seite.
Eine formell gültige Domain, Telefonnummer oder IBAN ist allein weder Betrugsbeweis noch Entlastungsbeweis. Ebenso macht eine hohe Zahl identischer, voneinander abhängiger Meldungen daraus keine unabhängige Bestätigung.
Mögliche Ergebnisse
- Zuordnung korrigieren oder vollständig entfernen
- Status auf «bestritten», «unklar» oder «in Prüfung» setzen
- Warnung präzisieren und Quellenqualität offenlegen
- Personenbezug entfernen, aber anonymes technisches Muster behalten
- Zuordnung mit nachvollziehbarer Begründung beibehalten
- weitere Belege anfordern, ohne die Beweislast einseitig umzukehren
Frist, Identität und Schutz vor Missbrauch
Wir bestätigen den Eingang und antworten grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen. Bei komplexer Quellenprüfung informieren wir über den Zwischenstand. Eine angemessene Identitäts- oder Vertretungsprüfung kann nötig sein, damit niemand fremde Warnungen manipuliert.
Drohungen, fingierte Unterlagen oder massenhafte identische Anträge beschleunigen keine Entfernung. Gutgläubige, konkrete Beanstandungen werden unabhängig von Ton, Bekanntheit oder wirtschaftlicher Macht nach denselben Kriterien geprüft.
Löschung und weitere Rechtswege
Wenn du nicht nur widersprechen, sondern personenbezogene Daten löschen lassen möchtest, nutze zusätzlich die Löschseite. Wenn du mit unserer datenschutzrechtlichen Antwort nicht einverstanden bist, kannst du dich beim EDÖB informieren oder gesetzliche Rechtswege nutzen.
Widerspruch einreichen
Nenne Art des Anliegens, Fallreferenz, konkrete Beanstandung und überprüfbare Belege. Vermeide geheime oder unnötige Personendaten.
Widerspruch per E-Mail